BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen. Es setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) um und unterstützt Unternehmen dabei, den europäischen Binnenmarkt besser zu nutzen. Das Gesetzt verweist auf die EN 301 549 als verbindlichen Standard für die Umsetzung von Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnik.


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